AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters:

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.

1. Kleinkinder unter drei (3) Jahren sind aus gesundheitlichen Gründen von allen Veranstaltungen der act entertainment AG ausgeschlossen.                                                    Kinder und Jugendliche zwischen drei (3) und vierzehn (14) Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.

2. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.

3. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Insbesondere Kleinkinder können nur auf Eigenverantwortung der Eltern zugelassen werden. Eine Haftung seitens des Veranstalters für gesundheitliche Schäden wird ausgeschlossen.

4. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

5. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet in Zweifelsfällen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.

6. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

7. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

8. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

9. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschliesslich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

10. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei genereller Absage der Veranstaltung. Bereits erworbene Eintrittskarten können in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen an den jeweiligen Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden, an welchen die Tickets erworben wurden.

   - Ticketkäufe über unseren Webshop-Warenkorb vorbehaltlich Verfügbarkeit.

11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nicht.

12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

13. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie unserer Umwelt zuliebe die öffentlichen Verkehrsmittel.

14. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.

15. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.

16. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.

17. Es werden nur Eintrittskarten akzeptiert, welche in offiziellen Vorverkaufskanälen erworben wurden.

18. Die Verwendung der Personendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist integraler und bindender Bestandteil dieser AGB

19. Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Besuchers mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für örtliche Veranstalter

Die AGBs für örtliche Veranstalter werden jeweils mit den Verträgen versendet.

Rahmenvereinbarungen für Zulieferer und Dienstleister:

Im Zuge der Quartalsabschlüsse und dem damit verbundenen Reporting auf Konzernebene müssen wir folgende Richtlinien festlegen:

  • Rechnungsstellungen für Lieferungen und Leistungen müssen bis spätestens am 10. Tag des Folgemonats mit dem Rechnungsdatum der alten Periode bei uns vorliegen. Insbesondere die Stichdaten für die Quartalsabschlüsse sind dabei zu beachten: 10.01. / 10.04. / 10.07 / 10.10.
  • Rechnungen des Vormonats die nach dem Stichdatum bei uns eintreffen können von uns nicht mehr akzeptiert werden und sind somit gegenstandslos
  • Diese Vereinbarung betrifft sämtliche Aufträge und Vereinbarungen, welche künftig mit der act entertainment ag abgeschlossen werden

Besten Dank für Ihr Verständnis.